Kanalisation
Die Kanalisation dient der Sammlung und Ableitung des in den Haushalten und Betrieben anfallenden Schmutzwassers und des von den befestigten Grundstücksflächen und den Straßen abfließenden Niederschlagswassers. Aktuell betriebt die AWW ein rund 286 km langes Kanalnetz bestehend aus den innerörtlichen Flächenkanalisationen und den überörtlichen Verbindungssammlern. Zu Verantwortungsbereich der AWW zählen auch die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Raum, also die Anschlussleitungen zwischen Straßenkanal und der Grundstücksgrenze.
Das Kanalnetz wächst mit jedem neuen Wohn- und Gewerbegebiet, das in den Gemeinden ausgewiesen und erschlossen wird. Und das quasi doppelt so schnell wie in den Anfängen der Verbandsgemeinden: Während damals in aller Regel für das Schmutz- und für das Niederschlagswasser nur ein Kanal gebaut wurde ("Mischsystem"), werden heute in Neubaugebieten Schmutz- und Niederschlagswasser den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausschließlich in getrennten Kanälen gesammelt und abgeleitet ("Trennsystem").
Zur Aufrechterhaltung ihrer Funktion und ihres ordnungsgemäßen Betriebes muss der Zustand der Kanalisation kontinuierlich überwacht werden. Dazu werden die Kanäle in regelmäßigen Zeitintervallen optisch, also mittels Kanal-TV-Kamera inspiziert. Seit einigen Jahren werden dabei auch die Grundstücksanschlüsse mit einbezogen. Schäden, die bei den Kanalinspektionen festgestellt werden und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Undichtigkeiten), auf die Standsicherheit oder auf den Betrieb der Kanäle haben können, müssen dann zeitnah mit geeigneten Mitteln behoben werden. Hier haben sich seit langem Verfahren bewährt, die eine Sanierung der Kanäle von Innen ermöglichen ("Kanalsanierung in geschlossener Bauweise"). So können vielfach zeit- und kostenträchtigere Aufbrüche und Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum vermieden werden ("Kanalreparaturen oder -erneuerungen in offener Bauweise").
Neben dem baulichen Zustand der Kanäle muss ihre hydrauliche Auslastung, die maßgeblich von den eingeleiteten Niederschlagswassermengen beeinflusst wird, im Blick behalten werden. Um Überlastungen insbesondere in den vor Jahrzehnten dimensionierten "Alt-Kanälen" zu vermeiden, werden deshalb künftig vermehrt, gerade auch bei innerörtlichen Nachverdichtungen, Einleitbeschränkungen für Niederschlagswasser ausgesprochen werden müssen. D. h. konkret, dass das Niederschlagswasser auf den betroffenen Grundstücken zwischengespeichert werden muss und nur gedrosselt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf.