Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR

kurz: AWW

Information zu den Abwasserentgelten 2022

Nach dem Versand der Vorausleistungsbescheide für die Abwasserentgelte 2022 ist es zu zahlreichen und vielfältigen Anfragen und Diskussionen gekommen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die häufigsten Fragen eingehen und einige Hintergründe erläutern.
Mit Gründung der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) ist die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für die beiden Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt auf die AWW übergegangen. Da die beiden Entwässerungssysteme miteinander verflochten sind, ist seit diesem Jahr nur noch ein einheitliches Entgeltsystem für das Gesamtgebiet rechtlich zulässig. Aus diesem Grund wurde von der AWW eine neue Entwässerungs- und eine neue Entgeltsatzung erlassen, welche die ergangenen Änderungen regeln und eine zukunftsfähige Abwasserbeseitigung ermöglichen sollen (abrufbar unter www.a-w-w.org).

WKB Schmutzwasser

Bei der Umstellung des Entgeltsystems wurde ein wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung eingeführt, welcher ergänzend zur Schmutzwassergebühr erhoben wird. Dabei werden die entstehenden Kosten der Schmutzwasserbeseitigung zum Teil über den Beitrag (entsprechend der veranlagten Fläche) und zum Teil über die Gebühr (entsprechend dem gewichteten Trinkwasserverbrauch) gedeckt. Hintergrund für die Einführung des wiederkehrenden Beitrags ist der sehr hohe Anteil der Fixkosten, die die Aufgabe der Abwasserbeseitigung mit sich bringt. Dabei handelt es sich um Kosten, die unabhängig von der Nutzung anfallen (insbesondere die Vorhaltung und Unterhaltung der Kanalisation). Diese Vorhaltung und laufende Unterhaltung betrifft nicht nur die Niederschlagswasserbeseitigung, sondern auch die Schmutzwasserbeseitigung. Aus diesem Grund werden die hierdurch entstehenden Kosten entsprechend der Fläche der erschlossenen und bebaubaren Grundstücke verteilt, um auch für den Anteil der Fixkosten eine verursachungsgerechte Verteilung zu schaffen. Mit der Einführung des wiederkehrenden Beitrags wurde die Schmutzwassergebühr abgesenkt.

Vollgeschosszuschlag

Über den Vollgeschosszuschlag werden Grundstücke, welche mit mehr als zwei Vollgeschossen bebaut werden können, mit einem höheren Anteil an den Kosten beteiligt, als Grundstücke, die mit bis zu zwei Vollgeschossen bebaut werden können. Bei dem Zuschlag handelt es sich daher nicht um eine Mehrfachveranlagung der Grundstücksfläche, sondern um die Methodik der Kostenverteilung.

Auswirkungen

Bei der Anwendung des neuen Entgeltsystems kommt es nun zu einer Mehrbelastung bei unbebauten Grundstücken (aufgrund des fehlenden Frischwasserverbrauchs profitieren diese nicht von der gesenkten Schmutzwassergebühr) sowie bei überdurchschnittlich großen Grundstücken bzw. unterdurchschnittlich niedrigen Verbräuchen (hier kann die Gebührensenkung die Beitragserhöhung nicht ausgleichen). Gleichzeitig profitieren Haushalte in Mehrfamilienhäusern bzw. Haushalte mit vielen Haushaltsangehörigen und wenig Fläche (sozialer Aspekt).

WKB Niederschlagswasser

Der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser hat sich für beide Verbandsgemeinden auf 0,38 €/m² Abflussfläche erhöht (entgegen den Angaben im Artikel der AZ vom 13.05.2022 betrug der Beitragssatz innerhalb der VG Wörrstadt zuvor 0,35 €/m²). Die Mehrbelastungen im Bereich der wiederkehrenden Beiträge Niederschlagswasser resultieren aus den geplanten hohen Investitionen direkt im Bereich der Regenwasserbewirtschaftung (z.B. Neubau des Regenrückhaltebeckens Kläranlage Gau-Bickelheim und Ertüchtigung anderer Regenbauwerke) und den Investitionen in die Kläranlagen, Pumpstationen sowie die Kanalisation, die der Niederschlagswasserbewirtschaftung anteilig zuzurechnen sind. Mit der Neukalkulation der AWW wurde eine Vorkalkulation vorgenommen, die diesen Tatsachen Rechnung trägt und entgegen den Nachkalkulationen der letzten Jahre nicht nur retrospektiv die Kosten des vorhandenen Bestands untersucht.
Aufgrund des langen Zeitraums unveränderter Entgelte im Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein (die letzte Vorauskalkulation liegt mehr als 2 Jahrzehnte zurück) wird mit der Vorkalkulation der AWW ein gegenüber der Verbandsgemeinde Wörrstadt größerer Schritt bzw. eine größere Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen vollzogen. Eine vergleichbare Entwicklung wurde in der Verbandsgemeinde Wörrstadt zum Jahr 2017 vollzogen, als die Entgelte nach zwanzig unveränderten Jahren vollständig neu und voraus kalkuliert wurden (in Folge Anstieg des wiederkehrenden Beitrags Niederschlagswasser von 0,18 €/m² auf 0,35 €/m²).

Vergleich Entgeltbelastungen

Im landesweiten Vergleich bzw. im Vergleich zu Abwasserentsorgern mit ähnlichen Rahmenbedingungen sind die Entgelte der AWW nach wie vor auf einem unterdurchschnittlichen und damit günstigen Niveau.
Insgesamt erhebt die AWW für das Gesamtgebiet nicht mehr Entgelte als die beiden Verbandsgemeinden zuvor getrennt. Die getätigte Aussage der im Mittel gleichbleibenden Entgeltbelastung der Verbandsgemeinden im vergangenen Jahr bezieht sich auf diesen Aspekt.
Zwischen den Verbandsgemeinden kommt es zu einer Verschiebung der Entgeltbelastung insgesamt, die den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein stärker belastet. Diese Entwicklung ist jedoch nicht alleine der Anstaltsgründung zuzuschreiben, sondern beinhaltet wie beschrieben andere Effekte die nun mit der Anstaltsgründung und der Neukalkulation vollzogen wurden und der Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen und der zukunftsfähigen Ausrichtung geschuldet sind.
Dabei haben Vertreter beider Verbandsgemeinden in der vergangenen Verwaltungsratssitzung am 16.05.2022 bekräftigt und unterstrichen, dass die Gründung der AWW und der Schritt zur gemeinsamen Bewältigung der Aufgabe Abwasserbeseitigung von keiner Seite angezweifelt oder in Frage gestellt wird. Im Gegenteil soll eine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit fortgesetzt werden.
Ausblick
Bei den ergangenen Bescheiden handelt es sich um die Vorausleistungen für das Jahr 2022. Die Abrechnung der tatsächlichen Verhältnisse erfolgt im Frühjahr 2023 mit der Endabrechnung. Die zugrunde gelegten Werte werden nach der Zusammenführung in der AWW bis dahin überprüft und ggf. angepasst. Im Laufe des Jahres werden zudem die Feststellungsbescheide mit den zu Grunde gelegten Flächenermittlungen erlassen.
Nach dem ersten Jahresabschluss und dem Vorliegen sämtlicher Abrechnungsdaten erfolgt eine Nachkalkulation des vergangenen Jahres und der tatsächlichen Gegebenheiten, welche wiederum Grundlage für die weitere Betrachtung und Beratung im Verwaltungsrat der AWW ist.